Zunächst einmal gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete!

Bei einem Eigentümerwechsel tritt anstelle des bisherigen Eigentümers der Käufer in den abgeschlossenen Mietvertrag ein.

Das Mietverhältnis geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über. Dies ist im § 566 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Was passiert aber, wenn der neue Eigentümer die Immobilie selbst nutzen will, eine Mieterhöhung oder eine umfangreiche Sanierung plant? Mieter und Käufer sind deshalb gut beraten, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren.

Bei der Mietzahlung ist zu beachten: Solange der Mieter nicht explizit über den Eigentümerwechsel informiert ist, geht die Mietzahlung weiterhin an den ursprünglichen Eigentümer.

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AUXTERRA Immobilien GmbH

Maximilianstraße 36

D-86150 Augsburg

Roland Buchta

Dipl. Betriebswirt (FH)
Geschäftsführer
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