Die Maklerprovision ist erfolgsabhängig. Sie wird nur bei einem wirksamen Verkauf fällig.

Das Gute vorweg: Für den Fall, wenn wir selbst die Immobilie ankaufen wird keine Maklerprovision fällig. Im anderen Fall, also beim Verkauf der Immobilie, darf der Makler eine Provision verlangen.

Entsprechend § 652 BGB darf der Makler bei Abschluss eines rechtswirksamen Maklervertrages eine Provision verlangen. 

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Dezember 2020 kann der Makler entgeltlich nur dann tätig werden, wenn auch der Verkäufer einen Anteil der Maklerprovision zahlt. 

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